In ihrer Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung auch Maßnahmen geplant, um den Klima- und Transformationsfonds (KTF) neu zu strukturieren und die Finanzsituation insgesamt zu stabilisieren. Dafür wird es 2024 wohl Abstriche auch bei der geplanten Heizungs- und Sanierungsförderung geben. Bei genauerer Betrachtung ist das aber kein Grund zur Panik.
Im Trommelfeuer der schlechten Nachrichten zur Haushaltslage des Bundes ist es nicht ganz einfach, den Überblick über den geltenden Stand der Förderlandschaft speziell für Wohngebäude zu bewahren. So sieht es im Moment in der Förderlandschaft von KfW, Bafa und BEG aus.

Einen Antrags- und Zusagestopp gibt es für folgende Programme:
BAFA - EBW / Energieberatung für Wohngebäude Es können keine Anträge mehr gestellt werden, die vorliegenden Anträge werden nicht mehr zugesagt. Verwendungsnachweise werden aber geprüft und Zuschüsse ausbezahlt.
KfW - 455 / Investitionszuschuss altersgerecht Umbauen / Barriere-Reduzierung und KfW - 134 / Förderung genossenschaftlichen Wohnens Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse werden aber ausgezahlt.
Daneben gibt es weiterhin Programme für private Bauherren, die von der Haushaltssperre nicht betroffen sind. Das sind vor allem die, die zur Förderung der energetischen Sanierung angelegt sind. Aktuell sind das folgende Programme:
BAFA - BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen in der Sanierung Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Investitionszuschüssen können wie geplant fortgeführt werden.
KfW - BEG WG 261 / Förderung Effizienzhaus-Sanierung Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
Von den Fördertöpfen für den Neubau von Wohngebäuden sind zwei Varianten übrig geblieben, die weiterhin genutzt werden können:
WEF 300 / Wohneigentum für Familien Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
KfW - KfN 297 / Förderung Klimafreundlicher Neubau Da die Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind, können seit dem 14.12.2023 keine neuen Anträge für die Förderung von klimafreundlichem Neubau (KFN) mehr gestellt werden. Neuanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind allerdings wieder möglich, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.

Was bedeutet das für den Bauherrn?
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) hat sich das Bafa mit maximal 80 Prozent über entsprechende Fördermittel an diesen Beratungsgesprächen beteiligt. So erhielten Haushalte, die einen Antrag stellten, bis zu 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1700 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gab es zusätzlich 500 Euro. Diese Kosten müssen nun die Bauherren alleine schultern, da die Einbeziehung eines Energieeffizienzberaters nach wie vor verpflichtend ist. Gemessen an den Gesamtkosten einer Sanierung ist das allerdings für die meisten verkraftbar.
Bei den anderen Antrags- und Zusagestopps bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen auf den sanierungswilligen EFH-Besitzer überschaubar bleiben. Stärker betroffen sind Projektentwickler und Wohnungsbauunternehmen, die etwa Projekte mit serieller Sanierung, effiziente Wärmenetze oder im Bereich des genossenschaftlichen Wohnens planen.
Wichtig für die privaten Bauherren ist, dass bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse von der Sperre nicht betroffen sind. Das bietet eine gewisse Sicherheit, wenn sich die Projekte bereits in der Planungs- oder Bauphase befinden. Außerdem ist es nicht ganz unwichtig zu erwähnen ist, dass der Förderstopp der vier genannten Programme nicht endgültig ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob zusätzliche Programme gestoppt werden, wonach es im Moment nicht aussieht.